Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Olha Mishchenko Photography
I. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die dem Fotografen erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend nach Erhalt schriftlich widersprochen wird.
Unter „Fotowerken“ (nachfolgend „Bilder“) sind alle vom Fotografen hergestellten Werke zu verstehen – unabhängig von ihrer Form oder dem Medium (Negative, Dias, Papierabzüge, Videostandbilder, digitale Dateien, Videoaufnahmen usw.).
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an allen Bildern liegt ausschließlich beim Fotografen gemäß dem Urheberrechtsgesetz.
Alle Bilder sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ausschließlich für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Die Übertragung von Nutzungsrechten (einschließlich Veröffentlichung im Internet, in sozialen Netzwerken, Druck, Werbung etc.) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist zusätzlich zu vergüten.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Honorare an den Auftraggeber über.
Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe der Bilder an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung des Fotografen untersagt.
Der Fotograf hat das Recht auf Namensnennung bei jeder Veröffentlichung der Bilder. Bei Verletzung dieses Rechts ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Aufnahmehonorars fällig, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
Der Fotograf ist berechtigt, die Bilder (auch mit Abbildung des Auftraggebers oder anderer Personen) für eigene Zwecke (Portfolio, Website, soziale Netzwerke, Werbung) zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich gemäß § 22 KUG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie) ausdrücklich damit einverstanden.
Alle Originaldateien (Negative, RAW-Dateien, Kontaktabzüge und andere Zwischenprodukte) verbleiben im Eigentum des Fotografen und werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung herausgegeben.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Originaldateien oder Negative aufzubewahren. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können diese nach einem angemessenen Zeitraum nach Auftragsabschluss gelöscht oder vernichtet werden.
III. Vergütung und Zahlung
Das Honorar wird als Stunden- oder Tagessatz oder als Pauschale vereinbart. Alle anfallenden Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Mietkosten, Modelle, Requisiten usw.) sind zusätzlich zu zahlen.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Bilder und Rechte beim Fotografen.
IV. Haftung
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit fachlicher Sorgfalt auszuführen. Die Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Materials ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt und übersteigt nicht den Materialwert.
Für die Haltbarkeit der Bilder wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht durch eine Herstellergarantie gedeckt ist.
Bei Weitergabe von Bildmaterial an Dritte (z. B. Labore, Kuriere, Post) haftet der Fotograf nur für eigenes Verschulden.
Der Versand erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.
Retuschen, Montagen und sonstige Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Die Haftung beschränkt sich auf die vereinbarten Leistungen.
Reklamationen bezüglich der Bildqualität werden nur in schriftlicher Form innerhalb von 6 Kalendertagen nach Erhalt der Bilder akzeptiert. Falls erforderlich, bieten wir Retuschen oder Korrekturen der Bilder an, jedoch ist eine Rückerstattung des Geldes nicht möglich.
V. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle Rechte an den für die Aufnahmen zur Verfügung gestellten Gegenständen, Materialien etc. verfügt und dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Alle Folgen eines Verstoßes trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, notwendige Objekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und nach Abschluss der Arbeiten wieder abzuholen. Andernfalls kann der Fotograf Lagerkosten oder Entsorgungskosten berechnen.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Versicherung von bereitgestelltem Eigentum (z. B. Equipment, Requisiten).
VI. Stornierung, Änderungen und Ausfall
1. Künstlerische Freiheit
Im Falle des Fehlens konkreter Anweisungen hinsichtlich des Stils oder Inhalts der Aufnahmen gilt die künstlerische Freiheit des Fotografen als akzeptiert. Reklamationen bezüglich der Gestaltung oder Bearbeitung der Fotos sind ausgeschlossen.
2. Rückerstattung der Beratungskosten
Im Falle einer Absage des Fotoshootings aus unvorhergesehenen Gründen (z. B. Umzug in ein anderes Land oder höhere Gewalt) ist eine Rückerstattung der Beratungskosten in voller Höhe für bereits erbrachte Beratungsleistungen möglich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3. Rückerstattung bei Absage des Shootings durch den Fotografen
Wenn das Fotoshooting aufgrund unvorhergesehener oder unverschuldeter Gründe des Fotografen (z. B. Krankheit, technische Probleme) abgesagt wird, erfolgt eine volle Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags.
4. Kein Rückerstattungsanspruch nach Durchführung des Shootings
Da das Fotoshooting bereits durchgeführt wurde, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge. Der Kunde hat jedoch das Recht, den vollen Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
5. Absage durch den Kunden nach dem Shooting
Eine Absage durch den Kunden nach Durchführung des Fotoshootings ist nicht möglich, da die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde.
6. Verlust oder Beschädigung der Fotos
Wenn der Kunde die Fotos nicht rechtzeitig aus der Online-Galerie herunterlädt oder die Fotos beschädigt/verliert, erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge.
VII. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, dürfen gespeichert werden.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, soweit dem keine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht.
VIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.